Wichtige Infos

Wich­ti­ge Infos auf Web­sei­te und im Store

FIZ Wissen

Safe Sport Code
des FIZ

Safe Sport Code des Vereins für Freizeitsport und Gesundheitstraining an der Georg August Universität e.V. Verabschiedet durch die Mitgliederversammlung im Januar 2025 Präambel Der Verein für Freizeitsport und Gesundheitstraining an der Georg August Universität Göttingen e.V. (in Folge „FIZ“ oder „der Verein“ genannt) formuliert hiermit einen umfassenden Codex für die Sicherheit, das Wohlbefinden und die Gesundheit der im Vereinskontext involvierten Personen. Die Universität Göttingen hat in den letzten 15 Jahren eine umfassende Diversitätspolitik entwickelt. Teil hiervon sind eine Diversitätsstrategie, ein Diskriminierungsschutzkonzept sowie Richtlinien zur Prävention von und zum Schutz vor Diskriminierung (07/2025) und zur Prävention von und zum Schutz vor sexualisierter Belästigung und Gewalt (kurz: Schutz-RL). Diese Strategien, Konzepte und Richtlinien sollen in ihren wesentlichen Merkmalen auch für das FIZ zur Geltung kommen – allen voran in der Symbolkraft und Richtungsweisung, der Positionierung, des Geltungsbereiches, der Präventionsmaßnahmen sowie der Begriffsdefinitionen von Diskriminierung und sexualisierter Gewalt. Im Rahmen dieses Codex – Safe Sport Code – sollen die Spezifika des organisierten Sports für den Breitensport mit den Bedarfen des FIZ dargestellt werden. Grundsatz: Der Verein für Freizeitsport und Gesundheitstraining an der Georg August Universität Göttingen e.V. schafft ein sicheres Umfeld für alle Mitarbeiter*innen, Mitglieder*innen, Trainer*innen, Kursteilnehmer*innen und sonstigen Personen und versteht diesen Schutz als wichtigen Beitrag zur Förderung eines respektvollen und gesundheitsorientierten Sports. Artikel 1 Geltungsbereich 1.1 Dieser Codex gilt für alle Mitarbeiter*innen, Mitglieder*innen, Trainer*innen, Kursteilnehmer*innen und sonstigen Personen, die im Rahmen von Vereinsaktivitäten miteinander in Kontakt stehen. 1.2 Erfasst werden alle Formen interpersonaler Gewalt und Diskriminierung, die im Kontext des FIZ auftreten, unabhängig davon, ob diese innerhalb oder außerhalb der FIZ-Räumlichkeiten stattfinden. Dies kann auch bedeuten, dass (Fehl-)Verhalten in der Infrastruktur auftritt, die zur ZESG gehört und vom Verein mitgenutzt wird. Dies kann ebenso bedeuten, dass es (Fehl-)Verhalten betrifft, das außerhalb des organisatorischen Einflussbereichs des FIZ (z. B. in Privaträumen oder der Öffentlichkeit) liegt, wenn es unter Ausnutzung und im Rahmen eines bestehenden Arbeits-, Ausbildungs-, Dienst- bzw. Beauftragten- oder Mitgliedsverhältnisses herbeigeführt wird und/oder diese Verhaltensweisen als Teil eines klar skizzierbaren Verhaltensmusters vorkommen, welches seinen Ursprung in den organisierten Bereichen des FIZ hat. Artikel 2 Begriffsbestimmung 2.1 Der für diesen Codex genutzte Begriff „Interpersonale Gewalt“ dient als Oberbegriff für alle Formen von physischer, psychischer oder sexualisierter Gewalt. 2.2 Physische Gewalt meint missbräuchliches Verhalten, das die körperliche Gesundheit beeinträchtigen kann. 2.3 Psychische Gewalt beinhaltet alle Verhaltensweisen, die das emotionale und seelische Wohlbefinden beeinträchtigen können. 2.4 Sexualisierte Gewalt meint jede Form von Grenzverletzungen u/o Übergriffen mit sexualisiertem Bezug (s. differenziert hierzu Schutz-RL der Universität Göttingen, v.a. § 33). 2.5 Der für diesen Codex genutzte Begriff „Diskriminierung“ beinhaltet alle Diskriminierungskategorien bzw. sog. „schützenswerte Merkmale“ (s. Diskriminierungsschutzkonzept Universität Göttingen): Dies sind tatsächliche oder zugeschriebene Merkmale, die gesellschaftlich als schützenswert gelten und einen wesentlichen Teil der Persönlichkeit repräsentieren. Diese beziehen sich auf: ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexuelle Identität (§ 1 Allg. Gleichbehandlungsgesetz). Das Diskriminierungsschutzkonzept der Universität Göttingen2 weist zudem darauf hin, dass familiärer Status, soziale Herkunft / ökonomischer Status oder äußere Erscheinung / Körpergewicht im Hochschulkontext ebenso Gründe für Diskriminierung sein können. Zudem ist in dieser Definition von Diskriminierung das komplexe Zusammenwirken verschiedener Merkmale (Intersektionalität), also Mehrfachdiskriminierung enthalten. Artikel 3 Präventionsgrundsätze & Ziele Dieser Codex dient dazu: 3.1 Die Menschenwürde, Gesundheit und (sexuelle) Selbstbestimmung der Mitarbeiter*innen, Mitglieder*innen, Trainer*innen, Kursteilnehmer*innen und sonstig involvierten Personen zu schützen und somit ein sicheres und respektvolles Umfeld im Rahmen von Fitness- und Gesundheitstraining zu schaffen. 3.2 (Fehl-)Verhalten, das im Sinne von Artikel 1 sowie in beiden Schutzrichtlinien der Universität Göttingen dargestellt und aufgezählt wird, nicht zu dulden und bei Auftreten und Anzeigen im Rahmen von dem dargestellten Interventionsverfahren (Artikel 5) zu bewerten und angemessen zu ahnden (Artikel 6)....

weiterlesen