Zentrale Einrichtung für
Sport und Gesundheit (ZESG)
der Georg-August-Universität Göttingen
Gutenbergstr. 60
37075 Göttingen
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Das Hochschulrahmengesetz (HRG) weist die Förderung des Hochschulsports als Aufgabe der Hochschule und der Studierenden aus. Der gesetzliche Auftrag verpflichtet die Hochschulen, den Hochschulsport durch entsprechende materielle und personelle Ausstattung zu fördern.
Die Organisationsformen hochschulsportlicher Einrichtungen in Deutschland sind jedoch sehr unterschiedlich gestaltet. In Göttingen stellt dies die Zentrale Einrichtung für Sport und Gesundheit mit dem Angebot des UniSports dar und spricht somit in erster Linie Bedienstete und Studierende der Universität an.
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