Pandemiebedingt pleite — Studiumsfinanzierung in Coronazeiten
Abstract: Like other students, Dave Ayissi faces financial struggles due to the Covid pandemic. For his own financial support, he usually works as a freelance artist and dancing teacher. Since he currently has no assignments, he applies for a financial aid programme by the state.
Text und Foto: Pia Schirrmeister
Zu Jahresbeginn ist in den Straßen des Leineviertels nicht viel los, aber von den wenigen vorbeilaufenden Menschen bleiben viele stehen, um Dave Ayissi zu grüßen. „Wir kennen uns von Tanzkursen und Veranstaltungen“, erwähnt er beiläufig beim Spazieren. Vor der Pandemie hat er Breakdance- und HipHop-Kurse unterrichtet, Dance-Battles organisiert und Auftritte unter dem Namen „The Davel“ gegeben. Nun pausieren all diese Aktivitäten und damit auch wichtige Einnahmen zur Finanzierung seines Lehramtstudiums sowie zur Unterstützung seiner Kinder. „Im Herbst habe ich zwar einige Aufträge für Workshops an Schulen unterschrieben, die dann aber wegen des Lockdowns doch nicht stattfinden konnten“, berichtet er. Die Suche nach alternativen Finanzierungsmöglichkeiten nehme daher jetzt einen großen Raum in seinem Alltag ein.
Viele Studierende befinden sich in ähnlichen Situationen: laut einer Online-Umfrage des Deutschen Zentrums für Hochschul- und Wissenschaftsforschung (DZHW) sind bei rund einem Fünftel der Studierenden finanzielle Einkünfte aus Nebenjobs im Zuge der Pandemie weggebrochen. Sie sind von Arbeitszeitverkürzungen, unbezahlter Freistellung, Kündigung oder wie Dave vom Ausfall von Aufträgen betroffen. All das verursacht finanzielle Nöte, da Kosten für Miete, Versicherungen und Essen weiterhin anfallen.
Utopische Unterstützungsprogramme
Dave erzählt, dass er monatlich 650 Euro von der Kreditanstalt für Wiederaufbau bezieht. Das Geld reicht aber nicht aus, um über die Runden zu kommen. „Als Unterstützung habe ich im Sommer dann Soforthilfe für Soloselbstständige bekommen“, berichtet er. Jetzt hat er einen Antrag auf die Überbrückungshilfe für Studierende beim Bundesministerium für Bildung und Forschung gestellt. Diese kann monatlich bezogen werden, voraussichtlich bis Ende März 2021. Bedingung für eine Auszahlung ist, dass Studierende sich nachweislich in einer corona-bedingten Notlage befinden und über weniger als 500 Euro verfügen. Nach Antragsprüfung durch die Studierendenwerke werden dann maximal 500 Euro ausgezahlt, wobei sich die Zuschusshöhe nach dem Kontostand der Antragssteller*in richtet (siehe Infokasten).
Das Programm lief im Juni 2020 an und stieß unter anderem beim Göttinger AStA auf Kritik. So erklärte Elisa Bröcker aus dem Sozialreferat bereits Ende Mai: „Eine Bedürftigkeit erst bei einem Kontostand von unter 500 Euro anzunehmen, geht an der Realität der Studierenden vollkommen vorbei. Wer etwa 400 Euro Miete und 120 Euro für die Krankenkasse zahlen muss, hat natürlich mehr als 500 Euro auf dem Konto.“ Als Mitglied im Bündnis „Solidarsemester“ fordert der AStA daher eine umfassende Reform der Überbrückungshilfen hinsichtlich deren Höhe und bürokratischem Aufwand.
„Mit dem vielen Dokumentesuchen tue ich mich auch schwer“, meint Dave auf einer Parkbank nahe der Leine. Dennoch resümiert er, dass die Antragsstellung insgesamt gut zu bewältigen war. Durch Probleme mit seinem Online-Banking wurde sein Antrag zunächst allerdings abgelehnt. Sobald diese behoben sind, möchte Dave ihn erneut stellen. Außerdem denkt er über eine Erweiterung seines Kursangebotes nach: „Der Unisport hat mir schon zu Beginn der Pandemie angeboten, HipHop-Kurse online zu geben.“ Nachdem er sich das zunächst nicht vorstellen konnte, möchte er sich nun an dieses Format heranwagen.
Die Corona-Überbrückungshilfe für Studierende kann monatlich bis September 2021 unter folgender Webseite beantragt werden: www.ueberbrueckungshilfe-studierende.de
Eingereicht werden müssen:
- Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
- Identitätsnachweis
- Bankverbindung und Kontoauszüge
- Erklärung der pandemiebedingten Notlage
- Erklärung, dass derzeit keine weitere pandemiebezogene Unterstützung bezogen wird
Die Unterstützung ist abhängig vom Kontostand:
Kontostand Auszahlung
Unter 100 € 500 €
100–199 € 400 €
200–299 € 300 €
300–399 € 200 €
Die Autorin
Pia Schirrmeister